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Die UA Sektion III Entfremdungswesen
Aufgrund des gehäuften Auftretens von Integrationsverweigerern im Bundesgebiet sieht sich die
UA - Sektion III (Entfremdungswesen) genötigt, Willkür vor Recht walten zu lassen und eine eingehende Überprüfung der Sprach- und Landeskenntnisse vorzunehmen.

Getestet werden vorerst probeweise alle Subjekte, die nicht seit mindestens 12.3.1938 in Österreich gemeldet sind oder eine durchgehende Bestätigung eines inländischen Wohnsitzes bis in den 20. Ahnengrad vorweisen können. Sofern Sie sich zur genannten Gruppe zählen, fordern wir Sie auf, sich am Freitag, den 30.11.2001 um 17 h in Wien 1., Parlament bereitzuhalten. Das Urteil wird mit sofortiger Wirksamkeit exekutiert. Ein gültiger Reisepaß sowie gegebenenfalls jene Dinge, die Sie an das Ziel Ihrer Ausweisung mitzunehmen gedenken, sind mitzubringen. Beachten Sie, daß Ihre Begleitpersonen praktische Hilfsmittel wie Handschellen und Klebebänder mit sich führen!

Ein Zuwiderhandeln gegen diese Aufforderung zieht die Ausweisung aus Österreich und die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes nach sich. die Sektion III, Entfremdungswesen Wien, am 29.11.2001
Integration
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