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Die UA Sektion III Entfremdungswesen
Aufgrund des gehäuften Auftretens von Integrationsverweigerern
im Bundesgebiet sieht sich die
UA - Sektion III (Entfremdungswesen)
genötigt, Willkür vor Recht walten zu lassen und eine eingehende
Überprüfung der Sprach- und Landeskenntnisse vorzunehmen.
Getestet werden vorerst probeweise alle Subjekte, die nicht seit mindestens
12.3.1938 in Österreich gemeldet sind oder eine durchgehende Bestätigung
eines inländischen Wohnsitzes bis in den 20. Ahnengrad vorweisen können.
Sofern Sie sich zur genannten Gruppe zählen, fordern wir Sie auf,
sich am Freitag, den 30.11.2001 um 17 h in Wien 1., Parlament
bereitzuhalten.
Das Urteil wird mit sofortiger Wirksamkeit exekutiert.
Ein gültiger Reisepaß sowie gegebenenfalls jene Dinge, die Sie an das Ziel
Ihrer Ausweisung mitzunehmen gedenken, sind mitzubringen. Beachten Sie,
daß Ihre Begleitpersonen praktische Hilfsmittel wie Handschellen und
Klebebänder mit sich führen!
Ein Zuwiderhandeln gegen diese Aufforderung zieht die Ausweisung aus
Österreich und die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes nach sich.
die Sektion III, Entfremdungswesen
Wien, am 29.11.2001
Die Fotos
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